Rechtsprechung
RG, 14.06.1928 - III 429/28 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Hat der Tatrichter den § 157 Abs. 1 Nr. 1 StGB. schon dann anzuwenden, wenn die Angabe der Wahrheit erst in Verbindung mit anderen in der Hauptverhandlung hervorgetretenen Tatsachen für den Schwörenden eine Verfolgung wegen eines Verbrechens oder Vergehens nach sich ziehen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 62, 192
Wird zitiert von ...
- BGH, 16.12.1955 - 2 StR 329/55
Rechtsmittel